Der Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung hält viele überraschende Gesetzesentwürfe bereit. Ein Abschnitt sorgt momentan für besonders viel Gesprächsstoff: Die Aussicht auf die Legalisierung der „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“. Was viele Jahrzehnte lang in weiter Ferne lag, scheint nun zur Realität zu werden. Wie der Verkauf von Cannabis im Detail ablaufen soll und welche Lizenzen nötig sind, ist noch unklar. Sicher ist, dass Coffeeshops auf eine große Nachfrage treffen werden. Grund genug, sich schon jetzt mit diesem profitablen Geschäftsfeld vertraut zu machen.
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Zum jetzigen Zeitpunkt gibt der Gesetzesentwurf zur Legalisierung des Cannabis-Verkaufs mehr Fragen auf, als er beantwortet. Werden ausschließlich Apotheken berechtigt sein, das Produkt zu vertreiben? Diese Frage beschäftigt alle, die seit langem von ihrem eigenen Coffeeshop träumen. Mögliche Antworten gibt der Wortlaut des Textes. Er ordnet Cannabis den Genussmitteln und nicht den medizinischen Produkten zu. Eine Beschränkung auf Apotheken als alleiniger Verkaufsort ist somit unwahrscheinlich. Julie Rothe – Bundesgeschäftsführerin der Jusos – arbeitete maßgeblich an dem Gesetzesentwurf mit. In einem Statement bestätigte sie, dass ein Coffeeshop-System nach holländischem Vorbild in Deutschland durchaus möglich wäre.
Laut Ampel-Koalition wird Cannabis nach der offiziellen Legalisierung zur Produktgruppe der Genussmittel zählen. Es ist somit sicher, dass der Verkauf denselben strengen Vorschriften unterliegen wird wie der von Alkohol und Tabak. Vor der Businessplanerstellung ist es somit essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Diese lassen sich aus dem im Jahr 2017 eingereichten (und damals abgelehnten) Cannabis-Kontrollgesetz ableiten.
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Inwiefern diese Regelungen im neuen Gesetz zur Legalisierung des Verkaufs von Cannabis Berücksichtigung finden werden, steht noch nicht fest. Sie dienen zukünftigen Coffeeshop-Inhaber*innen allerdings als Orientierung für die Finanzplanung. Vor allem die Kosten für die wiederholten Schulungen, den Wareneinkauf und die Lizenz sollten in den Zahlenteil des Businessplans einfließen.
Sie spielen mit dem Gedanken, sich mit dem Verkauf von Cannabis selbstständig zu machen? Der kürzlich vereinbarte Koalitionsvertrag gibt Anlass zur Hoffnung, dass der Startschuss schon bald fällt. Es ist sinnvoll, Ihr Geschäftskonzept bereits jetzt detailliert zu Papier zu bringen. Dies gibt Ihnen einen zeitlichen Vorteil, sobald das Gesetz verabschiedet wird. Während sich Ihre Konkurrenten noch in der ersten Phase der Businessplanerstellung befinden, führen Sie bereits Gespräche mit potenziellen Kapitalgebern. Auf diese Weise sind Sie Ihren Mitbewerbern stets einen Schritt voraus.
In Bezug auf die Gliederung unterscheidet sich der Businessplan eines Coffeeshops nicht von den Plänen anderer Branchen. Wichtig ist, dass Sie den Inhalt und den Umfang an Ihr individuelles Konzept anpassen. Zudem sollten Ihre Ernsthaftigkeit und Ihr Verantwortungsbewusstsein aus dem Geschäftsplan hervorgehen. Beides sind Werte, die beim Verkauf von Genussmitteln von besonderer Bedeutung sind. Dies gelingt Ihnen, indem Sie gründlich recherchierte Daten aus seriösen Quellen verwenden und Ihre Motivation als Inhaber*in schlüssig darlegen.
Obwohl dies der erste Teil Ihres Businessplans ist, sollten Sie ihn als Letztes schreiben. Grund ist, dass er auf Informationen aus den kommenden Abschnitten aufbaut. Ziel ist, den Lesern einen ersten Eindruck von Ihrer Geschäftsidee zu vermitteln. Nutzen Sie die W-Fragen (was, wie, wo, warum und an wen?) als Orientierung. Nicht selten entscheidet die Zusammenfassung, ob die Adressaten den Plan zu Ende lesen. Schweifen Sie nicht ab, sondern legen Sie die wichtigsten Eckdaten Ihres Business komprimiert auf ein bis drei Seiten dar.
In diesem Abschnitt definieren Sie die Zielgruppe, an die sich Ihr Angebot richtet. Beim Verkauf eines Genussmittels wie Cannabis wird sich das Altersspektrum auf einen Bereich zwischen 18 und 37 Jahren einpendeln. Beschreiben Sie die Ansprüche, Erwartungen und Wünsche Ihrer potenziellen Kunden. Beleuchten Sie auch die Konkurrenzsituation auf dem Markt. Da es sich bei Coffeeshops um ein (in Deutschland) neues Konzept handelt, wird die Wettbewerbsanalyse kurz ausfallen.
Beschreiben Sie die Strategien, mit denen Sie Ihre geschäftlichen Pläne umsetzen möchten. Ein hilfreiches Tool ist die SWOT-Analyse aus dem klassischen Marketing. Mit ihrer Hilfe definieren Sie die Stärken, Schwächen, Herausforderungen und Chancen Ihres Geschäfts. Dies nutzen Sie als Basis, um Lösungswege auszuarbeiten. Im Falle eines Coffeeshops zählen vor allem plötzliche Gesetzesänderungen zu den Risiken. Zudem setzt der erfolgreiche Verkauf ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Verkäufer voraus. Führen Sie aus, wie Sie diese Herausforderungen meistern können.
Dieser Abschnitt ist Ihnen als Gründerperson gewidmet. Sofern Sie das Geschäft in Zusammenarbeit mit weiteren Personen eröffnen, sollten diese ebenfalls Erwähnung finden. In diesem Teil des Businessplans für Ihren Coffeeshop gilt es, die Adressaten von Ihrem Know-how zu überzeugen. Beschreiben Sie Ihren bisherigen beruflichen Werdegang und was Sie zur Gründung eines Coffeeshops bewegt hat. Wenden Sie einen sachlichen Schreibstil an und verzichten Sie auf emotionale oder umgangssprachliche Formulierungen.
Der Zahlenteil Ihres Geschäftsplans ist vor allem für Banken und Investoren im Rahmen der Kapitalvergabe von Interesse. Umso wichtiger ist, dass Sie realistische Beträge ansetzen und diese mathematisch korrekt in Kennzahlen umrechnen. Beispiele sind der Break-Even-Point, die Rentabilität und die Liquidität. Da der Verkauf von Cannabis in Deutschland bisher verboten war, liegen keine historischen Branchendaten vor. Greifen Sie alternativ auf Schätzwerte oder Vergleichsdaten aus Ländern zurück, in denen der Betrieb von Coffeeshops schon länger erlaubt ist (zum Beispiel Holland).
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Dank des neuen Entwurfs zum legalen Verkauf von Cannabis an Erwachsene rückt die Chance auf den eigenen Coffeeshop in greifbare Nähe. Dennoch unterliegt auch dieses Gesetz möglichen Änderungen. Zwei Punkte sind bereits absehbar: Der Eigenanbau von Cannabis und der Verkauf über das Internet werden mit großer Wahrscheinlichkeit weiterhin untersagt bleiben. Verschärfungen und Lockerungen sind jederzeit möglich.
Wenn Sie sich in diesem Geschäftsfeld selbstständig machen möchten, sollten Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen daher fortlaufend im Auge behalten und Ihren Businessplan gegebenenfalls anpassen. Auf diese Weise sind Sie mit Ihrem Coffeeshop nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich stets auf der sicheren Seite.