Den Sprung von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu schaffen, ist ohne finanzielle Unterstützung schwierig. Oft fehlt neben dem notwendigen Startkapital auch der nötige Puffer, um die ersten Monate der Existenzgründung zu überstehen. Eine mögliche Lösung ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.
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Während dieser Zuschuss bis zum Dezember 2011 freimütig vergeben wurde, gelten mittlerweile verschärfte Bedingungen für die Bewilligung. Wer alle notwendigen Dokumente vorlegt, hat aber auch heutzutage noch gute Chancen auf die finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt. Ein wichtiger Bestandteil des Antrags ist der Businessplan, der die Erfolgschancen Ihrer Geschäftsidee prognostiziert.
Seit Ende des Jahres 2011 ist diese Förderung eine Ermessensleistung, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben. Die Agentur für Arbeit prüft anhand Ihres Businessplans im Einzelfall, ob Sie für den Zuschuss infrage kommen. Als Grundvoraussetzung gilt, dass Sie Anspruch auf ALG I haben und dieses seit mindestens einem Tag beziehen.
Zudem gelten die folgenden Anspruchsgrundlagen:
Beachten Sie: Oberste Priorität der Agentur für Arbeit ist, dass Sie wieder am Berufsleben teilnehmen und Ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten können. Sollte dies aus Sicht des Sachbearbeiters in einem Angestelltenverhältnis effizienter zu realisieren sein, sinken die Chancen für die Bewilligung.
Mit einem fundierten, aussagekräftigen und schlüssigen Businessplan für den Gründungszuschuss erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit eines positiven Entscheids maßgeblich. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie ausreichend Zeit, Sorgfalt und Recherche in die Erstellung einfließen lassen.
Bei dieser Förderung erhalten Sie keine Einmalzahlung als Startkapital. Stattdessen läuft Ihr Anspruch auf ALG I weiter und wird um den Zuschuss von 300 Euro für sechs Monate ergänzt. Wichtig: Dies gilt unabhängig von der Höhe der Einkünfte, die Sie mit Ihrem neu gegründeten Unternehmen erzielen. Nach Ablauf des halben Jahres können Sie einen Antrag auf Verlängerung um neun Monate stellen, in denen der Zuschuss weitergezahlt wird. Hierzu zieht der Sachbearbeiter erneut Ihren Businessplan für den Gründungszuschuss zurate und vergleicht die dort aufgeführten Daten mit dem Ist-Zustand. Sind die Abweichungen minimal oder übertreffen Sie Ihre ursprünglichen Ziele, steht der Verlängerung nichts im Wege.
Bei der Erstellung des Dokuments müssen Sie keine festgelegte Struktur berücksichtigen. Dennoch ist es zum Zwecke der Übersichtlichkeit sinnvoll, der allgemeinen Gliederung zu folgen. Diese besteht beim Arbeitsamt aus acht statt der üblichen fünf Themenabschnitte. In ihnen wird je ein Aspekt Ihrer Existenzgründung gründlich analysiert. Ziel ist, die Erfolgschancen Ihrer Unternehmung realistisch einzuschätzen.
In diesem kurzen Abschnitt fassen Sie die wesentlichen Punkte Ihres Geschäftskonzepts zusammen. Auf diese Weise kann sich der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit einen ersten Eindruck von Ihrer Idee verschaffen. Schreiben Sie diesen Teil Ihres Businessplans für den Gründungszuschuss zuletzt.
Tipp: Schreiben Sie nicht mehr als drei Seiten.
Dieser zweite Schritt beschreibt die formellen Aspekte Ihrer Unternehmung. Nennen Sie den Namen Ihrer Firma beziehungsweise Marke, den geplanten Standort sowie die gewählte Rechtsform. Dies verleiht Ihrer Geschäftsidee ein Gesicht und überträgt sie in ein authentisches Konzept.
Tipp: Prüfen Sie vorab, ob Ihr Firmen- oder Markenname bereits verwendet wird und suchen Sie gegebenenfalls nach Alternativen.
Dieser Abschnitt widmet sich Ihrem Angebot. Möchten Sie ein physisches Produkt anbieten und ist die Anmeldung eines Patents notwendig? Oder handelt es sich um eine Dienstleistung? Beschreiben Sie an dieser Stelle das Besondere an Ihrem Service und nennen Sie den geplanten Verkaufspreis. Gehen Sie auch auf das Alleinstellungsmerkmal Ihres Unternehmens ein.
Tipp: Orientieren Sie sich an den W-Fragen: was, an wen, wie und zu welchem Preis?
In der Marktanalyse des Businessplans für den Gründungszuschuss betrachten Sie Ihre Konkurrenten und Ihre potenziellen Kunden. Beschreiben Sie, wie Sie sich erfolgreich gegen Ihre größten Mitbewerber durchsetzen können und welchen Marktanteil Sie anstreben. Analysieren Sie auch, wie es um die Kaufkraft Ihrer Zielgruppe bestellt ist.
Tipp: Leiten Sie am Ende dieses Abschnitts auf den kommenden Teil über.
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Basierend auf den Erkenntnissen des vierten Themenpunktes gilt es nun, eine Strategie zur Umsetzung der Ziele zu entwickeln. Definieren Sie, über welche Kanäle Sie Ihre potenziellen Kunden erreichen können. Beschreiben Sie zudem, wie Sie diese an Ihr Business binden möchten.
Tipp: Stimmen Sie die Marketingkanäle auf die Demografie Ihrer Zielgruppe ab.
Nach einer kurzen Vorstellung Ihrer Person sollten Sie in diesem Abschnitt ausführen, ob Sie Mitarbeiter benötigen oder ob es sich um eine Einzelgründung handelt. Unterteilen Sie den Businessplan für den Gründungszuschuss in unterschiedliche Perioden, um einen späteren Personalbedarf berücksichtigen zu können.
Tipp: Falls Sie Personal benötigen: Beschreiben Sie Ihre geplanten Recruiting-Maßnahmen.
Keine Unternehmensgründung ist frei von Risiken. Diese zu kennen und mit gezielten Maßnahmen abzuschwächen, ist essenziell. Verdeutlichen Sie dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, dass Sie sich der Herausforderungen Ihrer Unternehmung bewusst sind und diese überwinden können.
Tipp: Nutzen Sie die SWOT-Analyse aus dem Marketing.
Im finalen Teil Ihres Businessplans für den Gründungszuschuss stehen Kennzahlen im Fokus. Da die Selbstständigkeit aus Sicht des Arbeitsamtes Ihren Lebensunterhalt sichern soll, sind neben der Höhe der Umsatzerlöse auch die Rentabilität sowie die Liquidität relevant. Als Faustregel bei der Förderung durch die Agentur für Arbeit gilt: Ihr Unternehmen muss erst nach einem Jahr rentabel, aber bereits vom ersten Tag an liquide sein.
Tipp: Berechnen Sie die Kennzahlen einmal mit und einmal ohne Gründungszuschuss, um die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung zu verdeutlichen.
Neben dem Businessplan muss Ihrem Antrag das entsprechende Formular, Ihr Lebenslauf, eventuelle Bescheinigungen über Gründerseminare sowie eine sogenannten Tragfähigkeitsbescheinigung beiliegen. Letztere wird von einer akkreditierten, unabhängigen Stelle – z. B. Steuerberater, Unternehmensberater oder Institutionen – ausgestellt und bestätigt die Realisierbarkeit Ihrer Unternehmung.
Trotz des persönlichen Verhältnisses zu Ihrem Sachbearbeiter sollten Sie beim Businessplan für den Gründungszuschuss einen sachlichen Sprachstil anwenden. Sparen Sie sich die Emotionalität für den Gesprächstermin auf. Wenn Sie diese Stilvorgabe beachten, können Sie das Dokument bedenkenlos an Investoren oder Kreditinstitute weiterleiten.
Perfekt bedeutet in diesem Fall, dass der aufgeführte Gewinn nicht zu hoch und nicht zu niedrig ist. In jedem Fall sollte er realistisch sein. Viele Gründer machen den Fehler, einen sehr hohen Wert anzusetzen. Auf diese Weise erhoffen sie sich, ihr Business als besonders profitabel zu präsentieren. Für den Sachbearbeiter wirft dies jedoch vielmehr die Frage auf, ob die finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt überhaupt nötig ist.
Falls Sie ein Erstgründer sind, kann die Businessplan-Erstellung zu einer überwältigenden Aufgabe werden. Hilfe erhalten Sie bei spezialisierten Gründercoaches, Unternehmensberatern und öffentlichen Stellen. Diese beraten Sie zu den Themen Recherche, Analyse und Auswertung von Daten und Schätzwerten.